Schritt 1: Einwanderungsbehörde - Antragstellung - Voraussetzungen zur Einwanderung

Achtung: Es handelt sich hier um eine freie und gekürzte Übersetzung des offiziellen Informationsblatts der Einwanderungsbehörde in Uruguay. Eine Gewährleistung für die Richtigkeit der Informationen wird nicht gegeben. Dauer für diesen Schritt: 1 Tag, sofern alle Papiere vorhanden sind. Wer Probleme mit dem Spanischen hat, kann den Service eines so genannten Einwanderungshelfers in Anspruch nehmen. Ich selbst biete einen solchen Service nicht an.

  1. Nachweis der Möglichkeit der Bestreitung des eigenen Lebensunterhalts: Das Wichtigste zuerst: Uruguay fordert vom Einwanderer einen Nachweis darüber, dass dieser in der Lage ist, seinen eigenen Lebensunterhalt zu bestreiten. Dieser Nachweis besteht in einer von einem uruguayischen Notar ausgestellten Beglaubigung, in der bestätigt wird, dass dem Antragsteller ein regelmäßiger monatlicher Betrag von mind. 500 USD (bzw. ca. 5000 UYU bei inländischer Einkommensquelle) zur Verfügung steht. In welcher Form dieser Geldbetrag dem Antragsteller zufließt steht, lassen die Bestimmungen weitestgehend offen. Einzige Bedingung: Es muss sich um ein regelmäßiges Einkommen handeln. Ein Grundstückserwerb, wie er früher möglich war, oder ein dickes Bankkonto reichen nicht aus. Die Informationen der Einwanderungsbehörde nennen einige Beispiele, welche Einkommensquellen möglich sind:
    • Angestellte juristischer Personen (Firmen): Einige Optionen:
      • Zusage einer Arbeitsstelle durch die Firma, das von einer autorisierten Person in der Firma unterzeichnet sein und eine Angabe des Gehalts enthalten muss. Daneben ein notarielles Zertifikat, in dem bestätigt wird, das die Firma existiert, und das die steuerlichen und abgabentechnischen Daten der Firma enthält.
      • Arbeitsvertrag auf Probe, notariell bestätigt und mit Angaben über Arbeitsstelle, Aufgabe, Vergütung und Befristung.
    • Angestellte natürlicher Personen (z. B. Hausangestellte): Eidesstattliche Erklärung des Arbeitgebers und notarielle Bestätigung über: Unterschrift, Arbeitsverhältnis, Vergütung, BPS-Nummer (Soziales Sicherungssystem).
    • Unternehmer, Aktionäre (SA (Aktiengesellschaft), SRL (GmbH)): notarielle Bestätigung mit den Daten der Firma (Angestellte, Gründungsdatum, Ziel, Sitz, BPS- und DGI-Nummern), sowie Beziehung des Antragstellers zur Firma und geschätztes monatliches Einkommen. Bestätigungen von Steuerberatern werden nur zur Bestätigung des monatlichen Einkommens anerkannt.
    • Rentner (auch Mieteinkommen), Pensionsempfänger (Ausland): notarielle Beglaubigung über den jeweiligen Status und Höhe des empfangenen Betrags (minimal 500 USD). Sofern die Rente aus einer Immobilie bezogen wird, muss zudem bestätigt werden, dass der Antragsteller Eigentümer der Immobilie ist.
    • Rentner oder Pensionsempfänger (Inland): Letzte Quittung der Rentenzahlung durch die jeweilige öffentliche Anstalt.
    • Lebenspartner eines öffentlich Angestellten oder Pensionsempfängers in Uruguay: letzte Quittung der Zahlung durch die öffentliche Anstalt - Gehalt oder Pensionszahlung -.
    • Kirchenzugehörige: Bestätigung der Kirche oder Glaubensgemeinschaft über die Übernahme der Kosten für den Zugehörigen der jeweiligen Gemeinschaft.
    • Studenten:
      • Nachweis über den Studentenstatus
      • Nachweis über Lebensunterhalt (notarielle Bestätigung)
    • Familienmitglieder des Antragstellers (Eltern, Kinder, Großeltern, Ehe- oder Lebenspartner) haben die Möglichkeit, sich auf die Bestätigung der Lebenshaltungskosten des Antragstellers zu beziehen und müssen in diesem Fall keine eigene Bestätigung einbringen. Im Fall von Lebenspartnern werden diese in den folgenden Fällen akzeptiert: (a) aus der Partnerschaft sind uruguayische Nachkommen hervorgegangen, (b) eidesstattliche Bestätigung von zwei Zeugen, dass die Lebenspartnerschaft beständig und fortdauernd ist, (c) notarielle Bestätigung über die Beständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lebenspartnerschaft (more uxorio).
    • Sofern der Nachweis über die Lebenshaltungskosten über den Lebenspartner geführt wird, muss dieser:
      • bei Antragsteller zusammen mit seinem Partner erscheinen.
      • seine Bereitschaft bestätigen, für die Lebenshaltungskosten des Partners im Land aufzukommen.
  2. Zwei Passfotos
  3. Gesundheitspass: Dieser kann in einer öffentlichen Klinik ausgestellt werden. Aufgrund der langen Wartezeiten ist es jedoch zu empfehlen, diesen bei einer privaten Klinik machen zu lassen, was kaum teurer ist. Benötigt wird eine nicht länger als 10 Jahre zurück liegende Tetanusimpfung (kann bei Bedarf vor Ort durchgeführt werden), eine Urinprobe sowie zwei Passbilder. Bei der privaten Klinik Medilab ist die Sache innerhalb von einer Stunde erledigt: Es werden Blutwerte gemessen, das Gebiss gesichtet und Herz und Lunge abgehört. Die Anschrift der Klinik mit Telefonnr. zur Terminabsprache lautet: MediLab, Boulevard Artigas 2180, Montevideo, Tel.: 480 3734, Kostenpunkt: 350 UYU. Wichtig ist, ein Carne de Salud apta para la radicacion anzufordern.
  4. Polizeiliches Führungszeugnis der folgenden Länder, sofern der Antragsteller in diesen in den vergangenen FÜNF Jahren einen Wohnsitz hatte oder Staatsbürger des Landes ist und älter als 15 Jahre ist: Deutschland, Österreich, Australien, Belgien, Brasilien, Kanada, Kolumbien, Kuba, China, Slowenien, Spanien, Frankreich, Großbritannien, Niederlande, Hong Kong, Israel, Italien, Japan, Norwegen, Polen, Tschechien, Russland, Südafrika, Schweden, Schweiz, Taiwan. Erforderlich ist ein nationales Führungszeugnis, das vom entsprechenden uruguayischen Konsulat beglaubigt ist. Diese Beglaubigung wird wiederum vom Aussenministerium in Montevideo beglaubigt. Anschließend muss das ganze von einem offiziellen Übersetzer übersetzt werden, sofern das FÜhrungszeugnis nicht auf Spanisch vorliegt.
  5. Reisedokument mit Einreisestempel sowie zwei Fotokopien.
  6. Heiratsurkunde sofern der Antragsteller verheiratet ist mit Echtheitsbestätigung des entsprechenden uruguayischen Konsulats und des Aussenministeriums.
  7. Minderjährige benötigen zudem eine Genehmigung ihrer Eltern und, sofern der Minderjährige ohne seine Eltern im Land leben wird, einen Erziehungsberechtigten im Land.
  8. Kosten: 715 UYU (Stand: Januar 2008)
WICHTIG
Einwanderung Uruguay - Schritt 2 - Standesamt